Dachreparatur nach Sturmschäden

Sturmschaden

Sturme können kleinere oder größe­re Schäden an Dächern ver­ur­sachen. Hier muss, um schwer­wiegende Folge­schä­den an der Bau­subs­tanz zu vermeiden, schnell reagiert werden.

Schadens­abwicklung:

  1. Die Wohn­gebäude­ver­sicherung zahlt die Be­seiti­gung von Sturmschäden am Dach und an der Haus­fassade.

  2. Im Innen­bereich eines Hauses ist die Hausrat­versicherung für Sturm­schäden zu­stän­dig.

  3. Schäden an Fenstern oder Schäden an Glas­flä­chen am Dach wird eine Glas­ver­siche­rung regu­lieren.

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