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Unsere allgemeinen Geschäftsgrundlagen
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Dachdeckerei Pannknieper
Anschrift:
Raphael Hermanns
Hauptstraße 10e
23816 Bebensee
Telefon: 0157 / 35 14 08 53
E-Mail: pannknieper@web.de
USt.-ID: DE 341287283
(Gemäß: §27a Umsatzsteuergesetz)
Berufsbezeichnung: Dachdecker
Kammer: Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12, 23552 Lübeck
§1 - Vertragsgrundlagen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) regeln die Dienstleistungen des
Dachdeckerbetriebs Pannknieper in 23816 Bebensee (im Folgenden
als Anbieter bezeichnet ) in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Form.
(2) Die Regelungen der „Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB)“
sind Bestandteil aller Verträge, soweit sie für die
jeweilige Vereinbarung in Frage kommen. Ebenso gelten
die anerkannten Regeln der Bautechnik, wie sie
in den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks
festgelegt sind.
(3) Verträge werden bei uns nach Abschluss gespeichert. Sollten
Sie Ihre Unterlagen verlieren, wenden Sie bitte per E-Mail oder
Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie des Vertrags zu.
§2 - Streitschlichtung:
(1) Zur Beilegung von unterschiedlichen Meinungen zwischen
Kunden und dem Anbieter wurde ein eigenes
Formular eingerichtet.
In diesem Formular kann ein Kunde/ Auftragnehmer den streitigen
Vorgang schildern und eine Nachbesserung einfordern. Falls auf diesem
Weg keine Einigung erzielt wird, kann dort eine Streitschlichtung
gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eingeleitet
werden.
(2) Alle im Internet tätigen Einzelhändler und Unternehmer
in der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen sind
verpflichtet, einen leicht zugänglichen Link zur
Online-Streitbeilegung (OS) und dafür eine E-Mail-Adresse
einzurichten.
Streitschlichtung gemäß EU-Verordnung
Nr. 524/2013
Sie erreichen uns über die E-Mail:
pannknieper@web.de
Sie können uns auch über unser
Kontaktformular anschreiben.
(3) An Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle wird unser Betrieb nicht
teilzunehmen.
§3 - Preisgestaltung:
(1) Unsere Angebotspreise sind Netto-Preise. Die am Tag der Abrechnung
gesetzlich gültige Umsatzsteuer wird hinzugerechnet.
(2) An unsere Angebote halten wir uns für 24 Werktage gebunden. Nach
Auftragserteilung gelten die Angebotspreise für
vier Monate. Später eintretende Lohn- und Materialmehrkosten
werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
§4 - Ausführungsfristen:
(1) Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu
erbringenden Leistung bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. Überschreitet der Anbieter verbindlich
zugesagte Fristen, so kann der Auftraggeber schriftlich unter
Berücksichtigung der witterungsbedingten
Ausführungsmöglichkeiten eine Nachfrist von mindestens
12 Werktagen setzen. Nach einem erfolglosen Ablauf der Nachfrist
hat der Auftraggeber das Recht, nach § 5 Absatz 4, § 8 Absatz 3
VOB zu kündigen.
(2) Material-Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne
Verschulden des Anbieters eintreten, führen zu einer angemessenen
Verlängerung der Ausführungsfrist.
(3) Ungewöhnliche Witterungsverläufe
verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
Maßstab einer witterungsbedingten
Ausführungsverlängerung ist der monatlich erscheinende
„Witterungsbericht“ des Deutschen Wetterdienstes –
Zentralamt Wiesbaden.
(4) Bei bauseitig bedingten Terminverzögerungen (z.B.
verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten) sind neue
Termine für Ausführungsbeginn und
Ausführungsfristen zu vereinbaren.
§5 - Abnahme und Gefahrenübergang:
(1) Die Abnahme der Leistung hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12
Werktagen nach Mitteilung über ihre Fertigstellung zu
erfolgen. Der Mitteilung gleichgestellt ist die Zustellung
der Schlussrechnung. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat
der Auftraggeber bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.
Erfolgt keine Abnahme, so gilt die Leistung 12 Tage nach dem Zugang
der Fertigmeldung als abgenommen.
(2) Der Anbieter trägt die Gefahr bis zur Teilabnahme bzw. Abnahme
der Leistung. Wird die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere
unabwendbare vom Anbieter nicht zu vertretende
Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er
Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.
§6 - Gewährleistung:
(1) Beginnend mit der Abnahme gilt die vierjährige
Verjährungsfrist. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten
beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre. Hemmung und Unterbrechung
des Verjährungsablaufes beziehen sich nur auf den im Rahmen der
Gewährleistungspflicht nachzubessernden Teil der Leistung.
§7 - Grundlagen der Berechnung:
(1) Die Vergütung wird auf Grundlage von DIN 18 338 VOB/C berechnet.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Dachdeckungsarbeiten
(2) Zusätzliche Vergütung für Leistungen zur Weiterarbeit bei
Witterungserschwernissen:
Verlangt der Auftraggeber trotz unvorhergesehener
Witterungseinflüsse eine Weiterführung der Arbeiten,
so sind die hierfür erforderlichen Maßnahmen
zusätzlich zu vergüten. Zu solchen zusätzlichen
Maßnahmen gehören z.B. das Räumen der Dach- und
Arbeitsfläche von Schnee, Eis und Wasser, künstliche
Trocknung und Erwärmung von Dachflächen, das
Abdecken der Dachfläche mit Planen und deren Entfernung.
§8 - Zahlungen
(1) Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen.
- Bei Bearbeitung, Verbindung und Verbindung der Vorbehaltsware
mit anderen Waren des Kunden oder Auftraggebers steht uns das
Miteigentum an der neuen Sache zu,
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verwendeten Ware.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen nutzen, solange er nicht im Verzug ist.
- Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren
weiter veräußert, so wird uns die Forderung aus der
Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware abgetreten.
- Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte
muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
(2) Abschlagszahlungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage
prüffähiger Aufstellungen zu gewähren.
(3) Die Schlusszahlung einschließlich Umsatzsteuer ist innerhalb
von 18 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Skonto-Abzüge sind nur
zulässig, wenn sie gesondert vereinbart sind.
(4) Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Werktagen
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen, falls nicht ein
höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.
(5) Wird die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
erkennbar, kann der Anbieter die ihm obliegende Leistung so lange
verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie
geleistet wird. Werden ordnungsgemäß angeforderte
Abschlagszahlungen nicht geleistet, so ist der Anbieter nach
nochmaliger Fristsetzung berechtigt, die Arbeiten
einzustellen. Darüber hinaus kann er, falls in der Mahnung die Kündigung
angedroht wurde, den Vertrag kündigen.
§9 - Haftungsbegrenzung
(1) Der Anbieter haftet für Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
(2) Als wesentliche Vertragspflichten gelten Pflichten, deren Erfüllung
zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Der Anbieter haftet für Verletzungen wesentlicher
Vertragspflichten, die auf vertragstypischen, vorhersehbaren
Schäden beruhen, vorausgesetzt der Schaden wurde einfach
fahrlässig verursacht. Diese Begrenzung gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruhen.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt,
gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
§10 - Datenschutz
(1) Diese Seite nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und
hält sich strikt an die Vorschriften der deutschen
Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden
ausschließlich in technisch und rechtlich unvermeidbarem
Umfang erhoben. Dazu zählen beispielsweise eine
Auftragserteilung oder die Teilnahme an einer Streitschlichtung.
(2) Alle persönlichen Daten, die uns im Rahmen von Anfragen oder Meldungen
überlassen wurden, werden nur soweit genutzt, wie dies für die
Abwicklung Ihres Anliegens erforderlich ist. Wird kein Vertrag
abgeschlossen, werden alle erhobenen Daten vollständig
gelöscht. Aufbewahrt werden Verträge und Aufzeichnungen
über durchgeführte Arbeiten mit den dazugehörenden
Rechnungen.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im
Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken
aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch
Dritte ist nicht möglich. In keinem Fall werden personenbezogene
Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Diese Seite
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§11 - Gerichtsstand, Rechtwirksamkeit
(1) Diese Leistungsgrundlagen gelten in der vorstehenden Fassung für
alle mit diesem Bauvertrag in Verbindung stehenden Leistungen
einschließlich solcher, die zusätzlich vereinbart
werden.
(2) Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Anbieters, soweit dem nicht
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Leistungsgrundlage berühren die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
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