LOGO Unsere allgemeinen Geschäftsgrundlagen

Dachdeckerei Pannknieper

Anschrift:
Raphael Hermanns
Hauptstraße 10e
23816 Bebensee

Telefon: 0157 / 35 14 08 53

E-Mail:  pannknieper@web.de

USt.-ID: DE 341287283
(Gemäß: §27a Umsatzsteuergesetz)

Berufsbezeichnung: Dachdecker
Kammer: Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12, 23552 Lübeck

§1 - Vertragsgrundlagen
(1) Die All­ge­meinen Geschäfts­bedingun­gen (nach­folgend AGB genannt) regeln die Dienst­leistun­gen des Dach­decker­betriebs Pannknieper in 23816 Bebensee (im Folgen­den als An­bieter be­zeich­net ) in der zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlusses gülti­gen Form.

(2) Die Rege­lungen der „Ver­trags­be­din­gun­gen für die Aus­füh­rung von Bau­leistun­gen (VOB)“ sind Be­stand­teil aller Ver­träge, soweit sie für die jewei­lige Ver­ein­barung in Frage kommen. Eben­so gelten die an­er­kann­ten Re­geln der Bau­tech­nik, wie sie in den Fach­re­geln des Deutschen Dach­decker­hand­werks fest­ge­legt sind.

(3) Verträge werden bei uns nach Abschluss ge­speichert. Sollten Sie Ihre Unter­lagen ver­lie­ren, wenden Sie bitte per E-Mail oder Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie des Ver­trags zu.

§2 - Streit­schlichtung:
(1) Zur Bei­le­gung von unter­schiedl­ichen Meinungen zwischen Kunden und dem An­bieter wurde ein eigenes Formular ein­ge­rich­tet.
In diesem Formular kann ein Kunde/ Auf­trag­nehmer den strei­tigen Vorgang schildern und eine Nach­besse­rung einfordern. Falls auf diesem Weg keine Eini­gung er­zielt wird, kann dort eine Streit­schlich­tung ge­mäß EU-Ver­ord­nung Nr. 524/2013 ein­ge­lei­tet werden.

(2) Alle im Internet tätigen Einzel­händler und Unter­nehmer in der EU, in Island, Liech­ten­stein und Nor­wegen sind ver­pflich­tet, einen leicht zu­gäng­lichen Link zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) und dafür eine E-Mail-Adresse ein­zu­rich­ten.

Streit­schlich­tung ge­mäß EU-Ver­ord­nung Nr. 524/2013

Sie erreichen uns über die E-Mail:  pannknieper@web.de

Sie können uns auch über unser Kontaktformular anschreiben.

(3) An Streit­bei­legungs­ver­fahren vor einer Ver­braucher­schlichtungs­stelle wird unser Betrieb nicht teil­zu­nehmen.

§3 - Preisgestaltung:
(1) Unsere Angebots­preise sind Netto-Preise. Die am Tag der Ab­rechnung gesetz­lich gültige Umsatz­steuer wird hin­zuge­rechnet.

(2) An unsere Angebote halten wir uns für 24 Wer­ktage gebunden. Nach Auf­trags­er­teilung gelten die An­gebots­prei­se für vier Monate. Später ein­tre­tende Lohn- und Material­mehr­kosten werden zusätz­lich in Rechnung ge­stellt.

§4 - Aus­führungs­fristen:
(1) Ausführungs­beginn und Aus­führungs­dauer der zu er­bringen­den Leistung be­dür­fen der schrift­lichen Ver­ein­barung. Über­schrei­tet der Anbieter verbind­lich zuge­sagte Fristen, so kann der Auf­trag­geber schrift­lich unter Berück­sichti­gung der witterungs­beding­ten Aus­führungs­möglich­keiten eine Nach­frist von mindestens 12 Werk­tagen setzen. Nach einem er­folg­losen Ablauf der Nach­frist hat der Auf­trag­geber das Recht, nach § 5 Absatz 4, § 8 Absatz 3 VOB zu kündigen.

(2) Material-Liefer­schwie­rig­keiten, die nach­weis­lich ohne Ver­schulden des Anbieters ein­treten, führen zu einer ange­messenen Ver­länge­rung der Aus­führungs­frist.

(3) Un­gewöhn­liche Witterungs­ver­läufe ver­län­gern die Aus­führungs­frist ent­sprechend. Maß­stab einer witterungs­be­dingten Aus­führungs­ver­län­gerung ist der monatlich erscheinende „Witterungsbericht“ des Deutschen Wetter­dienstes – Zentral­amt Wiesbaden.

(4) Bei bau­seitig beding­ten Termin­ver­zöge­rungen (z.B. ver­späte­te Fertig­stellung von Vor­arbei­ten) sind neue Termine für Aus­führungs­beginn und Aus­führungs­fris­ten zu ver­ein­baren.

§5 - Abnahme und Gefahrenübergang:
(1) Die Abnahme der Leistung hat durch den Auftrag­geber inner­halb von 12 Werk­tagen nach Mit­tei­lung über ihre Fertig­stellung zu er­fol­gen. Der Mit­teilung gleich­ge­stellt ist die Zu­stellung der Schluss­rech­nung. Vor­be­halte wegen bekannter Mängel hat der Auf­trag­geber bei der Ab­nahme schrift­lich geltend zu machen. Er­folgt keine Ab­nahme, so gilt die Leistung 12 Tage nach dem Zugang der Fertig­mel­dung als ab­ge­nommen.

(2) Der An­bieter trägt die Gefahr bis zur Teil­ab­nahme bzw. Abnahme der Leistung. Wird die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere un­ab­wend­bare vom Anbieter nicht zu ver­tre­ten­de Um­stän­de be­schä­digt oder zer­stört, so hat er An­spruch auf Be­zahlung der bisher aus­ge­führ­ten Arbeiten.

§6 - Gewährleistung:
(1) Beginnend mit der Abnahme gilt die vier­jährige Ver­jährungs­frist. Bei Wartungs- und Re­para­tur­arbeiten beträgt die Ver­jährungs­frist 2 Jahre. Hemmung und Unter­brechung des Verjährungsablaufes beziehen sich nur auf den im Rahmen der Gewähr­leistungs­pflicht nach­zu­bessern­den Teil der Leistung.

§7 - Grundlagen der Berechnung:
(1) Die Ver­gütung wird auf Grund­lage von DIN 18 338 VOB/C berechnet. Vergabe- und Ver­trags­ordnung für Bau­leistun­gen - Teil C: All­gemei­ne Tech­nische Vertrags­bedin­gun­gen für Bau­leistun­gen (ATV) - Dach­deckungs­arbeiten

(2) Zusätzliche Vergütung für Leistungen zur Weiterarbeit bei Witterungserschwernissen:
Ver­langt der Auf­trag­geber trotz un­vor­her­gesehe­ner Wit­terungs­ein­flüsse eine Weiter­füh­rung der Arbeiten, so sind die hier­für er­for­der­li­chen Maß­nahmen zu­sätz­lich zu ver­gü­ten. Zu solchen zusätz­lichen Maß­nah­men ge­hö­ren z.B. das Räumen der Dach- und Ar­beits­flä­che von Schnee, Eis und Wasser, künst­liche Trock­nung und Er­wär­mung von Dach­flä­chen, das Ab­decken der Dach­flä­che mit Planen und deren Ent­fer­nung.

§8 - Zahlungen
(1) Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vor­behalts­ware) bis zur Er­füllung sämt­licher For­derungen.

  2. Bei Bear­beitung, Ver­bindung und Ver­bindung der Vor­behalts­ware mit an­deren Waren des Kunden oder Auf­trag­ge­bers steht uns das Mit­eigen­tum an der neuen Sache zu, im Ver­hält­nis des Rechnungs­wertes der Vor­be­halts­ware zum Rech­nungs­wert der anderen ver­wende­ten Ware.

  3. Der Kunde darf die Vor­behalts­ware nur im ge­wöhn­lichen Ge­schäfts­verkehr zu seinen normalen Ge­schäfts­be­din­gun­gen nutzen, solange er nicht im Verzug ist.

  4. Wird die Vor­behalts­ware vom Be­steller zu­sammen mit anderen Waren weiter ver­äußert, so wird uns die Forderung aus der Weiter­veräuße­rung im Ver­hält­nis des Rech­nungs­wertes der Vor­behalts­ware zum Rech­nungs­wert der anderen Ware abgetreten.

  5. Von einer Pfändung oder anderen Be­ein­träch­tigung durch Dritte muss uns der Kunde un­ver­züg­lich be­nach­rich­tigen.
(2) Ab­schlags­zahlun­gen sind inner­halb von 7 Werk­tagen nach Vor­lage prüf­fähiger Auf­stellun­gen zu ge­wäh­ren.

(3) Die Schluss­zahlung ein­schließ­lich Um­satz­steuer ist innerhalb von 18 Werk­tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Skonto-Ab­züge sind nur zu­lässig, wenn sie ge­son­dert ver­ein­bart sind.

(4) Kommt der Auf­trag­geber trotz Setzung einer Nach­frist von 14 Werk­tagen seinen Zahlungs­ver­pflichtun­gen nicht nach, ist der Anbieter be­rechtigt, Ver­zugs­zinsen in Höhe von 5 % über dem Zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank zu be­rech­nen, falls nicht ein höhe­rer Ver­zugs­schaden nach­ge­wiesen wird.

(5) Wird die Zahlungs­un­fähig­keit des Auf­trag­ge­bers er­kenn­bar, kann der An­bieter die ihm ob­lie­gende Leistung so lange ver­wei­gern, bis die Ge­gen­leistung bewirkt oder Sicher­heit für sie ge­leistet wird. Werden ordnungs­ge­mäß an­ge­for­derte Ab­schlags­zahlun­gen nicht ge­leistet, so ist der An­bieter nach noch­mali­ger Frist­setzung be­rech­tigt, die Arbei­ten ein­zu­stellen. Darüber hinaus kann er, falls in der Mahnung die Kün­digung an­ge­droht wurde, den Ver­trag kün­di­gen.

§9 - Haftungsbegrenzung
(1) Der Anbieter haftet für Scha­dens­ersatz­an­sprü­che des Auf­trag­gebers aus der Ver­letzung des Lebens, des Körpers, der Ge­sund­heit oder aus der Ver­letzung wesent­licher Ver­trags­pflich­ten, sowie für sonstige Schäden, die auf vor­sätz­licher oder grob fahr­läs­siger Pflicht­ver­letzung des An­bie­ters oder eines ge­setz­lichen Ver­treters oder Er­füllungs­ge­hilfen beruhen.

(2) Als wesent­liche Vertrags­pflich­ten gelten Pflich­ten, deren Erfüllung zur Er­rei­chung des Ziels des Ver­trags not­wendig ist.

(3) Der An­bieter haftet für Ver­letzun­gen wesent­licher Vertrags­pflich­ten, die auf ver­trags­typi­schen, vor­herseh­baren Schä­den beruhen, vor­aus­ge­setzt der Schaden wurde ein­fach fahr­lässig verur­sacht. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Be­stellers, die auf Ver­letzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit beruhen.

(4) Die Vor­schriften des Pro­dukt­haftungs­gesetzes blei­ben un­be­rührt.

(5) Soweit die Haftung des Anbieters aus­ge­schlos­sen oder be­schränkt, gilt dies auch für die per­sön­liche Haftung von Arbeit­neh­mern, Ver­tre­tern oder Er­füllungs­gehilfen.

§10 - Datenschutz
(1) Diese Seite nimmt den Schutz Ihrer per­sön­li­chen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Vor­schrif­ten der deut­schen Daten­schutz­gesetze. Per­sonen­bezo­gene Daten werden aus­schließ­lich in tech­nisch und recht­lich un­ver­meid­barem Um­fang er­hoben. Dazu zählen bei­spiels­weise eine Auf­trags­er­tei­lung oder die Teil­nahme an einer Strei­tschlich­tung.

(2) Alle per­sön­lichen Daten, die uns im Rahmen von Anfragen oder Mel­dungen über­lassen wurden, werden nur soweit genutzt, wie dies für die Ab­wick­lung Ihres An­lie­gens er­forder­lich ist. Wird kein Vertrag ab­ge­schlossen, wer­den alle er­ho­benen Daten voll­stän­dig gelöscht. Auf­bewahrt werden Ver­trä­ge und Auf­zeich­nun­gen über durch­ge­führ­te Arbeiten mit den dazu­gehören­den Rech­nungen.

(3) Es wird darauf hin­ge­wiesen, dass die Daten­über­tra­gung im Internet (z.B. bei der Kommu­nikation per E-Mail) Sicher­heits­lücken auf­wei­sen kann. Ein lücken­loser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht mög­lich. In kei­nem Fall werden per­sonen­bezo­gene Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weiter­ge­geben. Diese Seite ver­wen­det keine Cookies oder ver­gleich­bare tech­nische Hilfs­mittel zur Be­nutzer­wieder­erkennung.

§11 - Gerichtsstand, Rechtwirksamkeit
(1) Diese Leistungs­grund­lagen gelten in der vor­stehen­den Fassung für alle mit diesem Bau­ver­trag in Ver­bindung stehen­den Leistungen ein­schließ­lich sol­cher, die zu­sätz­lich ver­ein­bart werden.

(2) Gerichts­stand ist der Betriebs­sitz des An­bie­ters, soweit dem nicht zwingende gesetz­liche Vor­schrif­ten ent­gegen­stehen.

(3) Die Un­wirk­sam­keit einzel­ner Be­stimmun­gen dieser Leistungs­grund­lage berüh­ren die Wirk­sam­keit der übrigen Be­stimmun­gen nicht.

     Ihre Dachdeckerei

 


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