NOTFALL-SERVICE
In Mitteleuropa häufen sich Wetterlagen, die zu starken
Stürmen führen. Sie können kleinere oder größere
Schäden an Dächern verursachen. Hier muss, um schwerwiegende
Folgeschäden an der Bausubstanz zu vermeiden, schnell reagiert
werden. Werden Sturmschäden nicht zeitnah repariert, können
sie gravierende Folgen haben.
Gelockerte Ziegel können herabfallen und im schlimmsten Falle Personen-
oder Sachschäden nach sich ziehen. Ist das Dach nach einem
Sturmschaden undicht, kann Wasser ungehindert eindringen und das
Inventar schädigen. Es muss folglich unverzüglich behandelt werden.
Diese Aufgabe sollte ein Fachmann übernehmen. Das gilt erst
Recht für den Fall, dass bereits ein Sturmschaden vorliegt.
Dachreparatur nach Sturmschaden: Eine Aufgabe für Dachdecker
Sie müssen Ihr Dach reparieren lassen? Senden Sie uns Sie eine Anfrage
über
unser Kontaktformular.
Neben der Angabe Ihrer Kontaktdaten bitte unbedingt Notfall im
Formular anklicken.
Ob Dach, Gaube oder Schornstein – an allem nagt der Zahn der Zeit.
Ihr Dach bedarf deshalb einer regelmäßigen Wartung. Wenn
der nächste Starkregen oder Sturm doch einen Schaden verursacht, sind
wir schnell zur Stelle und beheben fachgerecht und vorschriftsgemäß
jede Beschädigung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, Sie erhalten dann zeitnah ein Angebot. Die
Kosten für eine Dachreparatur sind sehr unterschiedlich und richten
sich nach Höhe des Schadens. Oftmals übernimmt die
Gebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens
– Sturmschäden werden fast immer bezahlt.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Dach abdichten oder Ihr Dach reparieren
lassen müssen, sind die Kosten in der Regel hoch. Sofern die
Voraussetzungen vorliegen, kann die Wohngebäudeversicherung,
die Hausratversicherung oder die Glasversicherung für die
Kosten aufkommen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie im Vorfeld eines
möglichen Sturmschadens alles unternehmen, um ihn zu vermeiden
oder so gering wie möglich zu halten. Andernfalls kann Ihnen die
Versicherung Fahrlässigkeit unterstellen mit der Folge, dass
die Kosten nicht übernommen werden.
Schadensabwicklung:
- Die Wohngebäudeversicherung zahlt die Beseitigung von
Sturmschäden am Dach und an der Hausfassade.
- Im Innenbereich eines Hauses ist die Hausratversicherung für
Sturmschäden zuständig.
- Schäden an Fenstern oder Schäden an Glasflächen am Dach
wird eine Glasversicherung regulieren.
Die Voraussetzung ist allerdings, dass während des Sturms alle Fenster
geschlossen gehalten werden.
Ihr Dach wurde durch einen Sturm abgedeckt, durch Hagelkörner
beschädigt oder es regnet rein?
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!