Dach

NOTFALL-SERVICE

In Mittel­europa häufen sich Wetter­lagen, die zu starken Stürmen führen. Sie können kleinere oder größere Schäden an Dächern verursachen. Hier muss, um schwer­wiegende Folge­schäden an der Bau­substanz zu vermeiden, schnell reagiert werden. Werden Sturm­schäden nicht zeitnah repariert, können sie gravierende Folgen haben.

Gelockerte Ziegel können herab­fallen und im schlimmsten Falle Personen- oder Sach­schäden nach sich ziehen. Ist das Dach nach einem Sturm­schaden undicht, kann Wasser unge­hindert ein­dringen und das Inventar schädigen. Es muss folglich unver­züglich behandelt werden. Diese Auf­gabe sollte ein Fach­mann über­nehmen. Das gilt erst Recht für den Fall, dass bereits ein Sturm­schaden vorliegt.

Dachreparatur nach Sturmschaden: Eine Aufgabe für Dachdecker

Sie müssen Ihr Dach reparieren lassen? Senden Sie uns Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular.
Neben der Angabe Ihrer Kontakt­daten bitte unbedingt Notfall im Formular anklicken.

Ob Dach, Gaube oder Schornstein – an allem nagt der Zahn der Zeit. Ihr Dach bedarf deshalb einer regel­mäßi­gen Wartung. Wenn der nächste Stark­regen oder Sturm doch einen Schaden verursacht, sind wir schnell zur Stelle und beheben fachgerecht und vorschrifts­gemäß jede Beschädi­gung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, Sie erhalten dann zeitnah ein Angebot. Die Kosten für eine Dach­reparatur sind sehr unter­schiedlich und richten sich nach Höhe des Schadens. Oftmals über­nimmt die Gebäude­versicherung die Kosten für die Beseiti­gung des Schadens – Sturm­schäden werden fast immer bezahlt.

Unab­hängig davon, ob Sie Ihr Dach abdichten oder Ihr Dach reparieren lassen müssen, sind die Kosten in der Regel hoch. Sofern die Voraus­setzungen vor­liegen, kann die Wohn­gebäude­versicherung, die Hausrat­versiche­rung oder die Glas­versiche­rung für die Kosten auf­kommen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie im Vorfeld eines mög­lichen Sturm­schadens alles unter­nehmen, um ihn zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Andern­falls kann Ihnen die Ver­sicherung Fahr­lässig­keit unter­stellen mit der Folge, dass die Kosten nicht über­nommen werden.

Schadensabwicklung:

  1. Die Wohngebäude­versicherung zahlt die Beseiti­gung von Sturm­schäden am Dach und an der Hausfassade.

  2. Im Innen­bereich eines Hauses ist die Hausrat­versicherung für Sturm­schäden zuständig.

  3. Schäden an Fenstern oder Schäden an Glas­flächen am Dach wird eine Glas­versicherung regulieren.

Die Voraus­setzung ist allerdings, dass während des Sturms alle Fenster geschlossen gehalten werden.

Ihr Dach wurde durch einen Sturm abgedeckt, durch Hagel­körner beschädigt oder es regnet rein?

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

 
  Brief  Dachdeckerei Pannknieper
 Raphael Hermanns
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